Auf Achse quer durch die Welt
Führerschein Klasse C
Du wolltest schon immer einmal große Fahrzeuge bewegen? Dann willkommen zum Führerschein der Klasse C. Ob für die Arbeit oder privat, LKW fahren, eine Riesen-Aufgabe, die einfach nur Spaß macht und vor allem auf der Straße nie langweilig wird. Hier haben wir dir einmal alle Informationen zu den Klassen zusammengestellt.
Klassenübersicht
Klasse C
Was man mit der Klasse C fahren darf
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen
Vorbesitz-Klasse:
B
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre*
Benötigte Unterlagen:
Passfoto, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
Theorie Unterricht:
- Grundunterricht 6x 90 Minuten
- Zusatzunterricht 10x 90 Minuten, 4x 90 Minuten (bei Vorbesitz C1)
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
- 5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt (bei Vorbesitz C1)
Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung
* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Klasse C1
Was man mit der Klasse C1 fahren darf
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1,
A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen
Vorbesitz-Klasse:
B
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe
Theorie Unterricht:
- 6x 90 Minuten Grundunterricht
- 6 x 90 Minuten Zusatzunterricht
Fahrstunden:
- Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
- 3 x Überland
- 1 x Autobahn
- 1 x Nachtfahrt
Prüfungen:
- Theorieprüfung und Praxisprüfung
Klasse C1E
Was man mit der Klasse C1E fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, - der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer ulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Im Inland auch Kraftomnibusse – gegebenenfalls mit Anhänger – bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen
Vorbesitz-Klasse:
C1
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
Theorie Unterricht:
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
- 3 x Überland
- 1 x Autobahn
- 1 x Nachtfahrt
Prüfungen:
Praxisprüfung
Klasse CE
Was man mit der Klasse CE fahren darf
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Voraussetzungen
Vorbesitz-Klasse:
C
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre*
Benötigte Unterlagen:
- Passfoto
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe
Theorie Unterricht:
- Grundunterricht 6x 90 Minuten
- Zusatzunterricht 4x 90 Minuten
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden:
5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung
* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf