Genieße die Freiheit auf vier Rädern

Führerschein Klasse B

Du bist bereit für den Weg in die Freiheit?
Deine wahrscheinlich erste Fahrerlaubnis, die du erwerben willst?
Hier haben wir dir einige Informationen zusammengestellt.

Klassenübersicht

Klasse B

Beschreibung

Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Ausbildung

Theorie Unterricht:
14 x 90 Minuten

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Pflichtstunden:
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung

Voraussetzungen

Einschluss:
L, AM

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

Klasse BF17

Beschreibung

Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt​

Ausbildung

Theorie Unterricht:
14 x 90 Minuten

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Pflichtstunden:
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung

Voraussetzungen

Einschluss:
L, AM

Mindestalter:
17 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
Nein

Weitere Infos zum BF17 Führerschein

Für die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren.
  • Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM und L auch ohne Begleitung gefahren werden.
  • Viele Kfz-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für das BF17 genutzt wird. Sollte z.B. ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt sein, kann es sonst zu erheblichen Problemen kommen.
  • Jugendliche dürfen beim BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen fahren.
  • Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • Auch wenn die Fahrerlaubnis zum Führen der Klasse B (Pkw) wiederrufen wurde, bleiben die eingeschlossenen Klassen AM und L erhalten. Ebenso bleibt eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten.
  • Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen i.d.R. nicht verantwortlich gemacht.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden.

Klasse B96

Beschreibung

Dieser Führerschein ist für Personen gedacht, die einen Anhänger, wie z.B. einen Wohnanhänger oder Pferdeanhänger, ziehen möchten.

Nicht immer ist es notwendig, die Klasse BE zu besitzen.

Wer darf was mit dem B96 fahren?
Eigentlich ganz einfach: Eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt!

Ausbildung

Fahrstunden:
2,5 Stunden theoretischer Unterricht, 3,5 Stunden praktischer Umgang mit dem Anhänger, 1 Stunde fahren im öffentlichen Straßenverkehr

Nach Abschluss der Fahrerschulung erhältst Du eine Teilnahmebestätigung. Diese legst Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt vor – dann bekommst du den neuen Führerschein ausgestellt.

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre / 17 Jahre bei Ausbildung BF17

Vorbesitz erforderlich:
B

Klasse BE

Beschreibung

Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  2. die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Ausbildung

Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf

Sonderfahrten:
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt

Prüfungen:
Praxisprüfung

Voraussetzungen

Einschluss:
L, AM

Mindestalter:
18 Jahre / 17 Jahre bei Ausbildung der Klasse BF17

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

Schon gewusst?

Nicht immer benötigen Sie die Klasse BE!
Mit der Schlüsselzahl B96, dürfen Sie eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt führen.

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Ablauf der Ausbildung