Anhänger Klasse B
Du willst einen Anhänger mitführen, aber das Gewicht passt nicht? Besonders heutzutage wo sehr viele in den Campingurlaub fahren, ist der Wohnwagen leider zu schwer für die Fahrerlaubnis, die man besitzt: Daher bieten wir euch die LÖSUNG: B96 oder Klasse BE.
Klasse BE
Wozu berechtigt die Klasse BE
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
- gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
- dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
- verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Voraussetzungen
Einschluss:
L, AM
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei Ausbildung der Klasse BF17
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Ausbildung
Fahrstunden:
Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Sonderfahrten:
3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
Prüfungen:
Praxisprüfung
Schon gewusst?
Nicht immer benötigen Sie die Klasse BE!
Mit der Schlüsselzahl B96, dürfen Sie eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt führen.
Klasse B96
Beschreibung
Dieser Führerschein ist für Personen gedacht, die einen Anhänger, wie z.B. einen Wohnanhänger oder Pferdeanhänger, ziehen möchten.
Nicht immer ist es notwendig, die Klasse BE zu besitzen.
Wer darf was mit dem B96 fahren?
Eigentlich ganz einfach: Eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt!
Voraussetzungen
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei Ausbildung BF17
Vorbesitz erforderlich
Klasse B
Ausbildung
Fahrstunden: 2,5 Stunden theoretischer Unterricht, 3,5 Stunden praktischer Umgang mit dem Anhänger, 1 Stunde fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Nach Abschluss der Fahrerschulung erhältst Du eine Teilnahmebestätigung. Diese legst Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt vor – dann bekommst du den neuen Führerschein ausgestellt.